Elektronische Bußgeldaktenführung mit komXwork

14. Januar 2026: Neue Verordnung ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 sind Kommunen und Landkreise verpflichtet, ihre eAkten zu Ordnungswidrigkeiten (OWI) elektronisch zu führen und zu übermitteln (mit xjustiz).

Mit komXwork ist das kein Problem!
komXwork unterstützt dies schon seit mehreren Jahren.

Mit komXwork hat jede Verwaltung die Möglichkeit die notwendigen und gesetzlich geforderten Abläufe abzubilden. Mit der Standardausführung kann die Vorgangsbearbeitung zur Bußgeldakte konkret umsetzt werden. Die Einrichtung ist mit wenig Aufwand konfigurierbar.

Mithilfe der komX-Standardübergaben in XJUSTIZ und XDOMEA werden die Dokumente im Format PDFX/A wiedergegeben.
Beliebig viele Dokumente eines Vorgangs können gerichtskonform exportiert und mit einer xjustiz-Nachricht an Ihr zuständiges Gericht versandt werden.

Und so geht´s:

Sie können hier den Auszug aus unserem Handbuch herunterladen.